In der Serviceeinrichtung BOKU-IT, Abteilung Informationssysteme kommt es zur Besetzung einer Stelle als:
(Kennzahl 243)
Beschäftigungsausmaß: 24 Wochenstunden
Dauer des Dienstverhältnisses: ab 19.01.2026, vorerst befristet bis zum Ende des Mutterschutzes (mit Option auf Verlängerung auf die Dauer der Karenz)
Einstufung gem. Univ.-KV, Verwendungsgruppe: IVb
Bruttomonatsgehalt: (abhängig von der anrechenbaren Vorerfahrung) mind.: EUR 2.228,90 (14 × jährlich, zusätzlich bieten wir ein attraktives Personalentwicklungsprogramm und umfassende Sozialleistungen)
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Dich als Service / Product Owner*in BOKUweb. In dieser Rolle übernimmst Du die Verantwortung für Betrieb und Support des zentralen Webauftritts der BOKU, der auf TYPO3 basiert und über 20.000 Seiten sowie hunderte Redakteur*innen umfasst. Du arbeitest in einem agilen, cross-funktionalen Team und trägst maßgeblich zur Weiterentwicklung und Optimierung unseres Webauftritts bei.
Die Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) ist eine der führenden Universitäten im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und der Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen. Als interner IT- Dienstleister der BOKU entwickeln und betreiben wir innovative IT-Lösungen, die unsere Universität in ihrer Mission unterstützen. Dabei setzen wir auf moderne Technologien, agile Methoden und eine proaktive Gestaltung von Services und Prozessen.
Erscheinungstermin: 21.11.2025
Bewerbungsfrist: 01.12.2025
Die BOKU strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Menschen mit Behinderung und entsprechender Qualifikationen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung inkl.
an das Personalmanagement, Kennzahl 243, der Universität für Bodenkultur, Peter-Jordan-Straße 70, 1190 Wien; smart bewerben. Bitte Kennzahl unbedingt anführen!
Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
www.boku.ac.at